Vor der Erdgasförderung muss der zukünftige Betreiber eine Bergbauberechtigung zur Förderung von Kohlenwasserstoffen und zugelassene Betriebspläne besitzen. Für die Erteilung der Bergbauberechtigung und für die Zulassung der Betriebspläne ist in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen das LBEG zuständig.
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