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Bergbauberechtigung

Rechtstitel (Rechtsanspruch), der auf dem Bundesberggesetz beruht und dem Besitzer bestimmte Rechte in Bezug auf Bodenschätze einräumt. Es gibt folgende Typen:

  • Erlaubnis: Recht zur Aufsuchung von Bodenschätzen,
  • Bewilligung: Recht zur Gewinnung und Aneignung von Bodenschätzen,
  • Berkwerkseigentum: Grundstücksgleiches Recht, kann also beliehen und veräußert werden, dass ebenfalls zur Gewinnung und Aneignung von Bodenschätzen berechtigt.

Eine Sonderform stellen die sogenannten „alten Rechte“ dar, bei denen es sich um übergeleitete Rechte, die auf vorhergehenden Rechtsverordnungen beruhen, handelt. Beispiele sind die „Salzabbaugerechtigkeiten“ im ehemaligen Königreich Hannover und die Erdölverträge aus der Zeit vor dem Erdölgesetz von 1933.
Bergbauberechtigungen sind erforderlich, um bei der Bergbehörde Betriebspläne für die Führung eines Bergbaubetriebes vorlegen zu können.