Die Niedersächsische Landesregierung lehnt den Einsatz der Fracking-Technologie (auch Probebohrungen) in unkonventionellen Lagerstätten wie z.B. Schiefer- oder Tongestein unter den gegebenen Bedingungen ab. Die Förderung aus konventionellen Lagerstätten soll dagegen - unter strengeren Auflagen - möglich bleiben.