Durch das neue Gesetzespaket ist für die Genehmigung einer Fracking-Maßnahme ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Im Rahmen dieses Verfahrens schreibt das LBEG beteiligte Behörden, Gemeinden und anerkannte Naturschutzvereinigungen an. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden durch eine Bekanntmachung der Gemeinde informiert. Der Plan über die Fracking-Maßnahme ist innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat für jedermann einsehbar.