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Fracking
Was genau hat sich in den Bergverordnungen geändert?

Durch das Fracking-Gesetzgebungspaket wurde die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) um drei Tatbestände ergänzt:

  • für Fracking-Vorhaben,
  • für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl- und Erdgas im Küstenmeer und Festlandsockel der Nord- und Ostsee,
  • für die Entsorgung oder Beseitigung von Lagerstättenwasser, das bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas anfällt.

Die Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV) ist um die Anforderung für Fracking-Projekte und für den Umgang mit Lagerstättenwasser ergänzt worden. Die Anforderungen betreffen u.a. die Sicherheit des Bohrlochs, die Überwachung der Frack-Flüssigkeit, die an die Oberfläche zurückfließt (Rückfluss) und die Überwachung von möglicherweise freigesetzten Emissionen. Zudem werden Gutachten für Bohrungen in Erdbebenzonen verlangt. Die Bergbauunternehmen müssen in den Betriebsplänen beschreiben, wie sie die Anforderungen umsetzen. Das LBEG prüft diese Betriebspläne und entscheidet nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung) über die Zulassung.