Das LBEG prüft zunächst, ob die technischen Anlagen dem genehmigten Betriebsplan entsprechen und ob die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ein Unternehmer muss zum Beispiel die Zusammensetzung und die Menge der eingesetzten Stoffe offenlegen sowie das Grund- und Oberflächenwasser überwachen. Daneben wird der Rückfluss der Frack-Flüssigkeit an die Oberfläche und die technische Sicherheit des Bohrlochs überwacht.