Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover Telefon: +49 (0)511-643-0 Telefax: +49 (0)511-643-2304 www.lbeg.niedersachsen.de
Das LBEG ist als Verwaltungsbehörde an Recht und Gesetz gebunden. Erfüllt ein Vorhaben die gesetzlichen Voraussetzungen, so hat das LBEG das Vorhaben zuzulassen. Erfüllt es die Voraussetzungen nicht, so erfolgt keine Zulassung.