Für die Genehmigung einer Fracking-Maßnahme ist durch das neue Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung (UVP-V Bergbau) verpflichtend. Im Rahmen dieses Verfahrens können betroffene Bürgerinnen und Bürger innerhalb festgesetzter Fristen den Fracking-Plan einsehen und Einwendungen abgeben. Die Einwendungen und Stellungnahmen werden vom LBEG mit den Betroffenen, den Einwendern, den Behörden, den Gemeinden und dem Vorhabenträger erörtert (Erörterungstermin). Der Erörterungstermin wird zuvor ortsüblich (z.B. Presse, Aushänge Gemeinde) bekannt gemacht.