Mit dem neuen Fracking-Gesetzespaket (hier geht es zum Gesetzespaket) wurden das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Grundwasserverordnung, das Umweltschadensgesetz, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) und die Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV) geändert:
- es ist jetzt für Fracking-Maßnahmen eine Wasserrechtliche Erlaubnis (WHG) erforderlich
- es gilt jetzt ein Verbot für Fracking-Maßnahmen in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein mit Ausnahmemöglichkeit für vier Erprobungsmaßnahmen (WHG),
- Fracking-Maßnahmen in Wasser- und Naturschutzgebiete sind jetzt ausgeschlossen,
- Wasser- und Naturschutzbehörden müssen über Fracking-Maßnahmen unterrichtet werden und können Stellungnahmen abgeben,
- das Stoffregister für eine Fracking-Maßnahme muss öffentlich bekannt gegeben werden,
- für Fracking-Maßnahmen ist jetzt eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben.