Das LBEG prüft in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung u. a. die Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit der Raumordnung und Landesplanung sowie die Einhaltung der einschlägigen Umweltgesetze (Naturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz etc.) und bergrechtlichen Vorschriften. So dürfen Fracking-Maßnahmen nicht in geschützten Gebieten durchgeführt werden und die eingesetzten Flüssigkeiten kein Trinkwasser gefährden. Außerdem müssen die Bohrungen so geplant werden, dass keine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht.