Nur Unternehmen, die alle notwendigen technischen, finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen in Deutschland Rohstoffe fördern. Das gilt auch für eine Rohstoffförderung mit Einsatz der Fracking-Technologie. Zusätzlich gilt seit 2016/17 das neue Fracking-Gesetzespaket, das für jede Fracking-Maßnahme unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung fordert.