Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon: +49 (0)511-643-0
Telefax: +49 (0)511-643-2304
www.lbeg.niedersachsen.de

Zentralstelle für elektronische Posteingänge: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

Eike Bruns
Pressesprecher
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon:  +49 (0)511-643-2274
Mobil:      +49 (0)170-8921900
E-Mail:     eike.bruns@lbeg.niedersachsen.de
 
Kontakt
Fracking
Darf überall gefrackt werden?

Am 06. August 2016 ist die neue Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen in Kraft getreten. Das neue Gesetz zur „Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie" ist seit 11. Februar 2017 verbindlich. Demnach ist Fracking unter anderem in Wasserschutz-, Heilschutz und Naturschutzgebieten verboten und vor jeder Fracking-Maßnahme sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Hier geht es zum Gesetzespaket.