Am 06. August 2016 ist die neue Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen in Kraft getreten. Das neue Gesetz zur „Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie" ist seit 11. Februar 2017 verbindlich. Demnach ist Fracking unter anderem in Wasserschutz-, Heilschutz und Naturschutzgebieten verboten und vor jeder Fracking-Maßnahme sind eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Hier geht es zum Gesetzespaket.