Das Wichtigste ist zunächst die Eigensicherung und die Sicherung des Erdfalls sowie des umliegenden Geländes. Das direkte Umfeld sollte aufgrund potenzieller Nachbrüche nicht betreten werden! Im Notfall sind Feuerwehr und Rettungsdienst zu rufen. Grundsätzlich sollte eine Meldung an die betreffende Kommune (Ordnungsbehörde und ggf. Baubehörde), einen Gutachter und das LBEG erfolgen. Die Staatlichen Geologischen Dienste haben folgendes Informationsblatt für den Ereignisfall erarbeitet: AK12_Infoblatt2021_end.cdr (bund.de)