Die potenzielle Gefahr, die von Erdfällen ausgeht, ist als echtes Baugrundrisiko von den Eigentümern zu tragen und – im Ereignisfall – gegebenenfalls mit einer Verkehrssicherungspflicht verbunden. Eigentümer sollten beim Neubau ein Baugrundgutachten anfertigen lassen, das die Erdfallgefährdung berücksichtigt. Im Baugenehmigungsverfahren wird das LBEG von den Bauaufsichtsbehörden gegebenenfalls beteiligt. Andernfalls können Sie sich auch privat über die Erdfallgefährdung informieren (Bauvorhaben | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (niedersachsen.de)).
Grundsätzlich sind auch im Bestand statisch-konstruktive Sicherungsmaßnahmen empfehlenswert, sofern eine Gefährdung durch Erdfälle besteht. Monitoring- und Frühwarnmaßnahmen können eingesetzt werden, um Gebäude- oder Bodenveränderungen frühzeitig zu erkennen, die gegebenenfalls von sich abzeichnenden Erdfällen herrühren. Grundsätzlich ist es sinnvoll, zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Weitere Informationen finden Sie unter: Subrosion | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (niedersachsen.de) à Hinweise zum Umgang mit Subrosionsgefahren.