Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
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Erdfälle
Welche Rolle hat das LBEG?

Als oberste Fachbehörde des Landes zum Thema Geologie

  • dokumentiert das LBEG Erdfallereignisse (Kataster),
  • weist die betroffenen Gebiete kartographisch aus (Gefahrenhinweiskarten),
  • bewertet die Gefährdung von Bauwerken, Infrastruktur oder land-/forstwirtschaftlichen Flächen auf Basis verfügbarere Unterlagen/Informationen und
  • berät Behörden, Planer und Privatleute im Umgang mit der Erdfallgefährdung und zu möglichen Planungs- und Sicherungsmaßnahmen.

Die Hinweise des LBEG zum Baugrund bzw. den Baugrundverhältnissen ersetzen keine geotechnische Erkundung und Untersuchung des Baugrundes bzw. einen geotechnischen Bericht. Geotechnische Baugrunderkundungen/-untersuchungen sowie die Erstellung des geotechnischen Berichts sollten gemäß der DIN EN 1997-1 und -2 in Verbindung mit der DIN 4020 in den jeweils gültigen Fassungen erfolgen.