Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover Telefon: +49 (0)511-643-0 Telefax: +49 (0)511-643-2304 www.lbeg.niedersachsen.de
Welches Wärmeträgermittel kann ich nutzen, wenn ich nicht wassergefährdende Stoffe einsetzen muss?
Zu nichtwassergefährdende Wärmeträgermittel zählen z.B. reines Wasser, CO2 und Propan. Wärmeträgermittel auf Basis von Ethylen- oder Propylenglykol sind immer als wassergefährdend eingestuft, unabhängig von ihrem sonstigen Einsatzzweck.