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Geothermie
Wie viel Platz benötige ich für die Erdwärmesonden – gibt es Grenzabstände?

Die VDI-Richtlinie 4640-2 (2019) empfiehlt einen minimalen Abstand von 6 m zwischen Erdwärmesonden einer Anlage, wenn die Sonden tiefer als 50 m sind. Geringere Abstände sind grundsätzlich möglich, müssen aber bei der Dimensionierung der Anlage berücksichtigt werden. Da sich die Erdwärmesonden einer Anlage untereinander thermisch beeinflussen, steigt die Leistungsfähigkeit der Erdwärmesonden mit Erhöhung des Abstandes und sie verringert sich, wenn der Abstand kleiner wird.

Kalte Anlagenteile im Untergrund müssen zu Ver- und Entsorgungsleitungen entsprechend VDI 4640 Blatt 2 einen Abstand von mindestens 1 m einhalten. Zu bestehenden Gebäuden wird ein Mindestabstand von 2 m empfohlen (Standsicherheit darf nicht gefährdet werden).

Um zu verhindern, dass sich die Auswirkungen mehrerer Anlagen aufsummieren und damit zu schädlichen Auswirkungen führen können, sollte ein Abstand zur Grundstücksgrenze von 5 m eingehalten werden (VDI 4640 Blatt 1). In dicht besiedelten Gebieten, in denen ein Abstand zur Grundstücksgrenze von 5 m nicht eingehalten werden kann, ist abhängig z.B. von der geplanten Bohrtiefe eine Abweichung von dieser Regelung möglich. Die Anzahl erforderlicher Erdwärmesonden und damit der Platzbedarf kann durch die Erhöhung der Bohrtiefe verringert werden, allerdings steigt mit größeren Bohrtiefen das Bohrrisiko. Hier müssen Planer und Bauherren gemeinsam abwägen.