Bei der Dimensionierung einer Anlage wird die Anzahl und Tiefe der Erdwärmesonden unter Berücksichtigung der Wärmepumpen-Verdampferleistung und des Heizwärmebedarfs, der hydrogeologischen und geothermischen Gegebenheiten sowie weiterer Randbedingungen (geothermische Kühlung, Abstände der Sonden untereinander, wasserwirtschaftliche Vorgaben etc.) ermittelt. Da die Leistung einer erdgekoppelten Wärmepumpenanlage wesentlich vom spezifischen Heizwärme- und Heizleistungsbedarf des zu beheizenden Gebäudes, behördliche Anforderungen an Minimal- oder Maximaltemperaturen des Wärmeträgermittels sowie der jeweiligen hydrogeologischen und geothermischen Situation abhängt, muss die Dimensionierung stets auf den Einzelfall abgestimmt werden. Nur bei guter Kenntnis aller Randbedingungen sind die vorgenannten Ziele – die technische Funktionsfähigkeit und die langfristige wirtschaftliche Wärmeversorgung – zu erreichen.
In Deutschland erfolgt die Dimensionierung von Erdwärmesonden überwiegend nach der VDI-Richtlinie 4640-2 (2019). Maßgeblich bei der Auslegung einer Erdwärmesondenanlage ist die ermittelte „Gesamtbohrmeterzahl“. Diese kann vereinfacht dargestellt in einer oder mehreren Bohrungen abgebildet werden (z.B. 1 x 150 m oder 2 x 75 m oder 3 x 50 m).