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Kontakt
Geothermie
Wo und wie stelle ich den Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer geothermischen Anlage?

Der Antrag auf Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer geothermischen Anlage ist bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu stellen. Eine Zusammenstellung der Adressen der für die Antragstellung zuständigen Unteren Wasserbehörden findet sich im Anhang des „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“.

Wenn Sie das Projekt realisieren wollen, ist die Anzeige des Vorhabens erforderlich, mit der auch gleichzeitig der in bestimmten Fällen notwendige Antrag auf Erdwärmenutzung gestellt werden kann. Dabei hat sich in Niedersachsen in den vergangenen Jahren ein vereinfachtes Verfahren etabliert, das auf einem Online Portal alle erforderlichen Anträge/Anzeigen vereint.

Auf der Internetseite der Norddeutschen Bohranzeige online können sowohl Bohrungen (Erdwärmesonden, Energiepfähle, geothermische Brunnensysteme) als auch Erdaufschlüsse (Erdwärmekollektoren, sonstige Sonderbauform) im online-Verfahren angezeigt werden. Mit dieser Online-Anzeige können alle notwendigen und verfahrensrelevanten Daten eingegeben werden. Da hier auch technische Details zum Vorhaben abgefragt werden, übernimmt die Anzeige in der Regel die beauftragte Bohrfirma.