Die Einstufung weist darauf hin, dass dem LBEG an diesem Standort Einschränkungsgründe bekannt sind, die in der weiteren Projektplanung beachtet werden müssen. Dies können wasserwirtschaftliche Gründe wie z.B. Trinkwassernutzungen oder geologische Gründe sein, wie z.B. Salzstockhochlagen, die in geringer Tiefe im Untergrund angetroffen werden können. Welche Maßnahmen beim Bau einer Erdwärmeanlage in dem entsprechenden Gebiet empfohlen werden können, ist im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ zu finden. Dies können finanziell weniger relevante Maßnahmen sein, wie die Auswahl bestimmter Baustoffe oder auch kostenintensivere Maßnahmen, wie der Betrieb mit nicht wassergefährdendem Wärmträgermittel z.B. Wasser. In diesen Gebieten erfolgt in der Regel eine Prüfung des Vorhabens durch die Untere Wasserbehörde, die spezielle Maßnahmen und Auflagen für Bau- und Bohrtätigkeiten vorgibt, um die ungünstigen Verhältnisse besonders zu berücksichtigen. Nur in seltenen Fällen wird für ein Vorhaben keine Erlaubnis erteilt.