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Geothermie
Darf ich an meinem Standort eine Erdwärmesonden-Anlage errichten?

Ob eine Erdwärmesonden-Anlage an einem Standort errichtet werden kann, hängt von der Lage ab. Dabei spielen vor allem wasserwirtschaftliche und geologische Standortfaktoren eine Rolle (flächenhaft bekannte Einschränkungsgründe). In Niedersachsen werden drei verschiedene Flächenkategorien ausgewiesen:

  • Flächen, bei denen keine Einschränkungsgründe bekannt sind. Hier kann eine Bohrung in der Regel ohne besondere Auflagen ausgeführt werden
  • Flächen, in denen Einschränkungsgründe bekannt sind. Welche zusätzlichen Auflagen hieraus resultieren können, ist im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschrieben
  • Flächen, in denen eine Erdwärmenutzung in der Regel nicht möglich ist

In welchem Gebiet sich ein Grundstück befindet, kann im NIBIS®-Kartenserver ermittelt werden. Hierzu wird im Feld „Suche“ der geplante Standort der Erdwärmeanlage eingegeben und bei den Suchergebnissen ausgewählt. Anschließend wird bei den Themenkarten unter Geothermie die Karte „Nutzungsbedingungen oberflächennahe Geothermie“ ausgewählt. Mit einem „Klick“ in die Karte werden die bekannten Einschränkungsgründe angezeigt.

Errichtung und Betrieb geothermischer Anlagen können sich bei bestimmten Gegebenheiten schädlich auf das Grundwasser auswirken, das in Niedersachsen die wichtigste Ressource für das Trinkwasser ist. Geothermische Anlagen dürfen daher nur dann errichtet und betrieben werden, wenn eine schädliche Auswirkung auf das Grundwasser ausgeschlossen ist.

Für Erdwärmesonden, dem häufigsten geothermischen Anlagentyp, ist das Antragsverfahren im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschrieben.

Die Erfahrung zeigt, dass trotz bekannter Einschränkungsgründe an einem Standort der Großteil der Vorhaben umgesetzt werden kann.