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Geologiedatengesetz (GeolDG)
Was sind Fachdaten und welche Fristen bestehen hierfür?

Bei den Fachdaten handelt es sich um Daten, die mittels Messungen und Aufnahmen aus geologischen Untersuchungen gewonnen werden. Dies können Daten sein, die sowohl aus punktuellen oder flächenhaften Untersuchungen gewonnen werden als auch mittels Bohrungen. Zu den Fachdaten zählen auch die Ergebnisse aller Tests und Laboranalysen der aus der Untersuchung gewonnenen Gesteins-, Boden-, Flüssigkeits- und Gasproben. Ausgenommen davon sind die Ergebnisse von Tests und Laboranalysen, die über die Qualität und Menge des Bodenschatzes Aufschluss geben, auf den die Untersuchung gerichtet ist.

Es handelt sich auch dann um Fachdaten, wenn die Untersuchungsergebnisse mit am Markt verfügbaren technischen Mitteln in vergleichbare und bewertungsfähige Daten aufbereitet wurden, wie z.B. das (Re-) Prozessing seismischer Daten, die Berechnung von Bodenkennwerten oder Gesteinsparametern aus den Rohdaten der Analysen.

Fachdaten sind spätestens drei Monate nach Abschluss der geologischen Untersuchung unaufgefordert an das LBEG zu übermitteln. Falls die Untersuchung länger als ein Jahr andauert, sind die Fachdaten jährlich zu übermitteln, erstmals nach Ablauf des ersten Jahres.