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Geologiedatengesetz (GeolDG)
Was sind Bewertungsdaten und welche Fristen bestehen hierfür?

Bewertungsdaten sind Daten, die Bewertungen, Einschätzungen und Schlussfolgerungen zu Fachdaten insbesondere in Form von Gutachten, Studien oder räumlichen Modellen des geologischen Untergrundes einschließlich Vorratsrechnungen, Verwendungsmöglichkeiten von Rohstoffen oder Daten zu sonstigen Nutzungspotenzialen des Untersuchungsgebietes beinhalten.

Bewertungsdaten sind auch die Ergebnisse aller Tests- und Laboranalysen der aus der Untersuchung gewonnenen Gesteins-, Boden-, Flüssigkeits- und Gasproben, die über die Menge und Qualität des Bodenschatzes Aufschluss geben, auf den die Untersuchung gerichtet ist.

Bewertungsdaten sind spätestens sechs Monate nach Abschluss der geologischen Untersuchung unaufgefordert an das LBEG zu übermitteln. Falls die Untersuchungen länger als ein Jahr dauern, sind die Bewertungsdaten jährlich zu übermitteln (erstmals nach Ablauf des ersten Jahres).