Die öffentliche Bereitstellung von geologischen Daten, die vor dem 30. Juni 2020 an das LBEG übermittelt wurden (sogenannte Bestandsdaten), wird im Gesetz ebenfalls neu geregelt. Da es sich hierbei um umfangreiches Datenmaterial handelt, erfordert die öffentliche Bereitstellung zunächst fachliche, technische und organisatorische Vorarbeiten im LBEG.
Die öffentliche Bereitstellung erfolgt nachdem die Datenkategorisierung sowie die Prüfung der Fristen und weiterer Schutzbelange abgeschlossen ist.
Daten, die noch nicht digital bereitstehen, können beim LBEG angefragt oder nach Terminabsprache dort eingesehen werden.
Nichtstaatliche Bewertungsdaten, auch wenn sie vor dem 30. Juni 2020 übermittelt wurden, werden nicht öffentlich bereitgestellt.