Staatliche geologische Daten sind Daten, die von einer Behörde, im Auftrag einer Behörde oder von einer natürlichen oder juristischen Person in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe bei einer geologischen Untersuchung gewonnen werden. Ausnahmen gelten, wenn die öffentliche Aufgabe im Wettbewerb mit privaten Anbietern am Markt erfüllt wird. In diesem Fall werden die geologischen Daten wie nichtstaatliche Daten behandelt.
Nichtstaatliche geologische Daten sind geologische Daten, die von den zuvor beschriebenen Kriterien nicht erfasst sind.
Die explizite Begriffsbestimmung finden Sie unter § 3 GeolDG.