Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
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Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

Eike Bruns
Pressesprecher
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Kontakt
Geologiedatengesetz (GeolDG)
Was passiert mit meinen Daten nach der Übermittlung an das LBEG?

Das LBEG sichtet die eingegangenen Daten, überprüft den Kategorisierungsvorschlag des Einsenders/der Einsenderin in Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten und legt abschließend die Kategorie fest. Im Hinblick auf die öffentliche Bereitstellung prüft das LBEG weiterhin, ob es sich um staatliche oder nichtstaatliche Daten handelt. Dies ist von Bedeutung, da für nichtstaatliche Daten zum Schutz privater oder kommerzieller Belange Einschränkungen und längere Fristen für die öffentliche Bereitstellung gelten.

Nichtstaatliche Nachweisdaten werden spätestens drei Monate nach Ablauf der Anzeige- und Übermittlungsfrist auf dem NIBIS® KARTENSERVER veröffentlicht.

Nichtstaatliche Fachdaten werden seitens des LBEGs in Abhängigkeit vom Nutzungszweck 5 Jahre nach Ablauf der Übermittlungsfrist öffentlich bereitgestellt. Für Fachdaten, die zum Zweck einer gewerblichen Tätigkeit auf Grund einer Bergbauberechtigung oder anderen Genehmigung erhoben werden, verlängert sich die Frist für die öffentliche Bereitstellung auf 10 Jahre.