In welchen Formaten die Daten an das LBEG übermittelt werden, können Sie aus der Tabelle zu Datenablieferungsformaten entnehmen. Bei Abstimmungsbedarf und Fragen zu Datenformaten, die Sie nicht in dieser Tabelle finden, ist eine Rücksprache mit dem LBEG erforderlich.
In keinem Fall dürfen die Daten mit einem Kopierschutz oder sonstigen Einschränkungen, die die Weiterverarbeitung der Daten behindern, abgegeben werden. Sollten die Formate nicht verwertbar sein, ist das LBEG berechtigt, die Abgabe in einem anderen Format zu verlangen.