Bei neu erhobenen Daten macht die übermittlungsverpflichtete Person bei der Datenübermittlung selber einen Vorschlag, um welche Datenkategorie (Nachweis-, Fach- oder Bewertungsdaten) es sich handelt. Zur Erleichterung der Einordung stellt das LBEG eine Tabelle mit Erläuterungen und Begründung der Kategorisierung zur Verfügung.
Die Kategorisierung wird anschließend vom LBEG geprüft und in einer Verwaltungsentscheidung festgesetzt. Das Ergebnis wird auf der Homepage des LBEG öffentlich bekanntgegeben.