Bereits bei der Anzeige müssen dem LBEG einige zum Vorhaben gehörende allgemeine Informationen übermittelt werden. Hierzu zählen die Bezeichnung und der Zweck der geologischen Untersuchung, Name und Anschrift der anzeigenden und Auftrag gebenden Person, Art, Methode, voraussichtlicher Umfang und Dauer der Untersuchung sowie die Lage des Untersuchungsgebietes und ggf. der Messpunkte und der Probenentnahmestellen. Bei Bohrungen ist unter anderem die geplante Lage, Bohransatzhöhe, Endteufe und die Art des Bohrverfahrens anzugeben.
Für die Anzeige der Bohrungen ist die Norddeutsche Bohranzeige Online zu nutzen, hierzu finden Sie eine Erfassungsanleitung.
Für alle anderen Untersuchungen nutzen Sie bitte die Anwendung zur Anzeige Geologischer Untersuchungen in Niedersachsen nach Geologiedatengesetz.
Geologische Untersuchungen müssen dem LBEG spätestens zwei Wochen vor Beginn angezeigt werden. Ist der Zeitraum zwischen Planung bzw. Auftragsannahme und Beginn kleiner als zwei Wochen, so hat die Anzeige unverzüglich zu erfolgen.