Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist für den landesrechtlichen Vollzug des GeolDG in Niedersachsen zuständig. Dies wird durch den Beschluss der Landesregierung vom 04.08.2020 (Nds. MBl. 2020 Nr. 50 S. 1202) in der jeweils geltenden Fassung geregelt.