Das Geologiedatengesetz (GeolDG) löst das frühere Lagerstättengesetz ab und konkretisiert dessen Regelungsinhalte zur Anzeige geologischer Untersuchungen sowie zur Übermittlung und Bereitstellung der hieraus gewonnenen geologischen Daten. Vorrangiges Ziel ist es, alle Ergebnisse geologischer Untersuchungen in den Ländern zentral bei der zuständigen Behörde zu sichern und diese unter Berücksichtigung von Schutzfristen und anderen Schutzbelangen für jeden zugänglich zu machen.