Ein Erörterungstermin ist Teil der Anhörungsphase eines Planfeststellungsverfahrens. Während eines Erörterungstermins werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen und die Einwände der Bürger erörtert. Es sollen alle für eine Entscheidung relevanten Sachverhalte zusammengetragen werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich, sondern nur zugänglich für Einwender, Betroffene, Antragsteller, Gutachter, Träger öffentlicher Belange sowie die Genehmigungsbehörde. Soweit niemand widerspricht, können weitere Personen (Presse etc.) teilnehmen. Alle Teilnehmer können sich durch Gutachter, Anwälte und Bevollmächtigte unterstützen und vertreten lassen.