Mit einer Einwendung wenden sich Bürgerinnen oder Bürger, aber auch Unternehmen, Verbände usw. gegen ein geplantes Vorhaben. Sie muss unterschrieben sein und fristgerecht erhoben, d. h. eingereicht werden. Eine Einwendung muss erkennen lassen, welche persönlichen Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. So kann sich eine Einwendung z. B. gegen eine erhöhte Lärmbelästigung des eigenen Wohnhauses oder die Inanspruchnahme von eigenen Grundstücken wenden. Es ist nicht erforderlich, in einer Einwendung die ausgelegten Gutachten zu widerlegen. Eine Einwendung ist Voraussetzung, um später gegen die Genehmigung eines Vorhabens klagen zu können. Die entsprechende Klage kann dabei nur Bezug auf die persönlichen Belange nehmen, die bereits in der Einwendung angesprochen wurden.