Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover Telefon: +49 (0)511-643-0 Telefax: +49 (0)511-643-2304 www.lbeg.niedersachsen.de
Muss das LBEG die Versenkung von Lagerstättenwasser zulassen?
Das LBEG ist als Zulassungsbehörde an Recht und Gesetz gebunden. Das LBEG wird ein Vorhaben zulassen, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird das LBEG das Vorhaben nicht zulassen.