Durch das neue Gesetzespaket ist für Versenkbohrungen ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Im Rahmen dieses Verfahrens beteiligt das LBEG:
Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt sind,
Landkreise, betroffene Gemeinden, Träger der öffentlichen Wasserversorgung sowie Wasserbehörden und
anerkannte Naturschutzvereinigungen, wenn mit dem Vorhaben ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden ist.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der vollständigen Antragsunterlagen werden diese vor Ort ausgelegt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden durch eine Bekanntmachung der Gemeinde informiert. Die konkreten Planungen in Bezug auf die Versenkbohrung sind innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat für jedermann einsehbar. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können ihre Einwendungen abgeben.