Das LBEG prüft im Rahmen eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung unter anderem die Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung sowie die Einhaltung der einschlägigen Umweltgesetze (Naturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz etc.) sowie die Einhaltung der bergrechtlichen Vorschriften.