Das Lagerstättenwasser wird im Rahmen der Erdöl- sowie Erdgasförderung mitgefördert. Erst über Tage wird es vom jeweiligen Rohstoff getrennt. Im Rahmen der Erdölförderung kann das Lagerstättenwasser im Rahmen der weiteren Förderung genutzt werden s. → „Einpressbohrung“ oder muss wie bei der Erdgasförderung „entsorgt“ werden → „Versenkbohrung“ sowie „alternative Entsorgungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten“.