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Bohr- und Ölschlammgruben
Was sind Schlammgruben?

In Niedersachsen werden seit den 1850er Jahren Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) gefördert. Schon damals wurden einfache Gruben zur Ablagerung von Grabungs- oder Bohrrückständen genutzt. Bis in die 1960iger Jahre war es gängige Praxis, neben jeder Tiefbohrung eine kleine „Schlammgrube“ anzulegen, sofern die Rückstände nicht sofort weiter verwendet wurden. Später wurden Bohrrückstände mehrerer Bohrungen in einer zentralen Bohrschlammgrube gesammelt.

Die ölhaltigen Rückstände wurden in speziellen Ölschlammgruben gesammelt und dort für einen begrenzten Zeitraum zwischengelagert. Seit den 1980er Jahren wurden Ölschlammgruben von der Bergbehörde nur noch als vorübergehende Einrichtungen genehmigt, die in der Regel spätestens mit Ende des Betriebes vollständig zurückgebaut werden mussten.

Bei allen anderen ehemaligen Bohrschlammgruben wurde nach Betriebsende entschieden, wie der Standort wieder nutzbar gemacht werden konnte (Entfernung des Bohrschlamms, Sanierung der Grube, Verbleib des Bohrschlamms an Ort und Stelle mit Rekultivierung etc.).

Bohr- und Ölschlammgruben werden heutzutage nicht mehr benötigt. Die Möglichkeiten der Entsorgung dieser Abfälle haben sich grundlegend geändert, so dass Rückstände aus Bohrungen außerhalb der Bergbaubetriebe nach dem Abfallrecht zu entsorgen sind. Neue Bohrschlammgruben wurden seit vielen Jahren nicht mehr genehmigt.