Bis 2003 wurden Abfälle aus der Erdöl- und Erdgasproduktion als Verfüllmaterial in Bohrlöcher eingebracht. Dazu zählten unter anderem Quecksilber und Asbestgranulat. Diese Materialien durften nur in Bereiche der Bohrungen eingebracht werden, die zwischen zwei „besonderen Verfüllstrecken“ liegen und besonders gut abgedichtet sind. Diese Bereiche werden „besondere Verfüllabschnitte“ genannt. Das Einbringen erfolgte zunächst als Zementzusatz, ab Anfang der 90er Jahre auch in Rohrcontainern.