Der Erörterungstermin ist Teil der Anhörungsphase. Erst nach dem Erörterungstermin tritt das LBEG in die Prüf- und Genehmigungsphase ein, um unter Berücksichtigung der Einwendungen, Stellungnahmen und Sachverständigengutachten über die Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden.