Für den Verlauf eines Erörterungstermins gibt es keine verbindlichen Vorschriften.
Die Erörterungstermine des LBEG verlaufen jedoch in der Regel wie folgt:
Der Erörterungstermin orientiert sich an einer Tagesordnung, die nach den in den Einwendungen und Stellungnahmen benannten Konfliktfeldern gegliedert ist. Die Verhandlungsleitung ruft die einzelnen Themen auf und benennt die wesentlichen Inhalte der Einwendungen und Stellungnahmen. Der Vorhabensträger erhält darauf hin Gelegenheit, sich hierzu zu äußern und ggfs. Vorschläge zu machen. Danach können sich die übrigen Teilnehmer zu Wort melden und ihre Auffassung äußern, es kann diskutiert, d. h. erörtert werden. Jeder Teilnehmer kann dabei konstruktive Beiträge leisten. Der Erörterungstermin wird für ein Wortprotokoll aufgezeichnet, das allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.