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Planfeststellungsverfahren / Erörterungstermin
Welche Funktion hat das LBEG bei einem Erörterungstermin?

Das LBEG leitet als Anhörungsbehörde Erörterungstermine mit dem Ziel, Sachverhalte aufzuklären. Es agiert als Anhörungsbehörde. Das LBEG hat darauf hinzuwirken, dass unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben ergänzt sowie alle für die Feststellung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden. Weiter ist es für die Ordnung und die konstruktive und zügige Durchführung des Erörterungstermins verantwortlich.