Bei den Betroffenen handelt es sich um Bürgerinnen oder Bürger, aber auch Unternehmen, Verbände usw., deren persönliche Belange durch ein Vorhaben negativ beeinflusst werden können. Sie können z. B. durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in ihrer Lebensqualität betroffen sein. Betroffene können an dem zugehörigen Erörterungstermin teilnehmen, auch wenn sie keine Einwendung erhoben haben.