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Kontakt
Planfeststellungsverfahren / Erörterungstermin
Was ist ein Einwender?

Ein Einwender ist bei einem Planfeststellungsverfahren ein Bürger, der gegen ein geplantes Vorhaben eine Einwendung erhebt. Eine Einwendung kann auch von einem Bevollmächtigten, z. B. von einem Anwalt erhoben werden. Ein Einwender darf am zugehörigen Erörterungstermin teilnehmen.