Ein Erörterungstermin ist nicht öffentlich, sondern nur zugänglich für Einwender, Betroffene, Antragsteller, Gutachter, Träger öffentlicher Belange, anerkannte Naturschutzvereinigungen, die sich geäußert haben, sowie die Genehmigungsbehörde. Soweit niemand widerspricht, können weitere Personen (Presse etc.) teilnehmen. Alle Teilnehmer können sich durch Gutachter, Anwälte und Bevollmächtigte unterstützen bzw. vertreten lassen.