Ein Erörterungstermin ist Teil der Anhörungsphase eines Planfeststellungsverfahrens. Während eines Erörterungstermins werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen und die Einwände der Bürger gemeinsam mit dem Vorhabensträger erörtert. Es sollen alle für eine Entscheidung relevanten Sachverhalte zusammengetragen werden. Wo es möglich ist, wirkt das LBEG darauf hin, dass sich die Beteiligten einigen. In einem Erörterungstermin trifft das LBEG noch keine Entscheidungen.