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Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Verfahrensbestandteil bei der Genehmigung von Vorhaben. Dabei werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter (z.B. Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Luft, Wasser, Boden, Kulturgüter und mögliche Wechselwirkungen) beurteilt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt in drei Schritten:

  1. Beschreibung des Ist-Zustandes,
  2. Beschreibung der Wirkungen des Vorhabens (z. B. Emissionen),
  3. Prognose der Wirkungen auf die Schutzgüter (z. B. Immissionen) und Bewertung der Wirkungen.

Die Eingangsdaten der Umweltverträglichkeitsprüfung liefert die Umweltverträglichkeitsstudie, als Bestandteil des Antrages. Die Umweltverträglichkeitsprüfung selbst wird von der zuständigen Fachbehörde durchgeführt.