Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Verfahrensbestandteil bei der Genehmigung von Vorhaben. Dabei werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter (z.B. Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Luft, Wasser, Boden, Kulturgüter und mögliche Wechselwirkungen) beurteilt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt in drei Schritten:
Die Eingangsdaten der Umweltverträglichkeitsprüfung liefert die Umweltverträglichkeitsstudie, als Bestandteil des Antrages. Die Umweltverträglichkeitsprüfung selbst wird von der zuständigen Fachbehörde durchgeführt.