Bei den beschriebenen Untersuchungen handelte es sich um sogenannte „orientierende Untersuchungen" (Bodenschutzrecht). Wenn bei diesen Untersuchungen Auffälligkeiten festgestellt werden, folgen im nächsten Schritt sogenannte „Detailuntersuchungen". Dazu können dann auch Grundwasseruntersuchungen in der Nähe des entsprechenden Förderplatzes zählen.