Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon: +49 (0)511-643-0
Telefax: +49 (0)511-643-2304
www.lbeg.niedersachsen.de

Zentralstelle für elektronische Posteingänge: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de
Bei Presseanfragen wenden Sie sich bitte an:

Eike Bruns
Pressesprecher
Stilleweg 2
30655 Hannover
Telefon:  +49 (0)511-643-2274
Mobil:      +49 (0)170-8921900
E-Mail:     eike.bruns@lbeg.niedersachsen.de
 
Kontakt
Untersuchungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen
Warum wurde untersucht?

Ziel der Untersuchungskampagne war es, sich einen Überblick über die Auswirkungen der Erdgasförderung während der vergangenen Jahrzehnte zu verschaffen.

Das LBEG hat in der Umgebung von zwei der insegesamt 200 untersuchten Plätze Überschreitungen des Maßnahmenwertes der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Quecksilber auf Grünland festgestellt. Eine der beiden betroffenen Flächen liegt im Landkreis Leer, im Umfeld des Erdgasförderplatzes Leer Z5 (Betreiber: Vermillion). Die zweite Fläche liegt im Landkreis Diepholz im Umfeld des Erdgasförderplatzes Barrien 2T (Betreiber: Wintershall). Dort sind detaillierte Untersuchungen nötig. Die betroffenen Plätze werden aktuell nicht als Grünland genutzt.

In der Umgebung weiterer 27 Erdgasförderplätze überschritten einige der Proben die sogenannte Prüfwerte/Schwellenwerte. In diesen Fällen hat das Landesamt die Betreiber der Plätze aufgefordert, weitere detaillierte Untersuchungen bei anerkannten Gutachtern in Auftrag zu geben. Ziel ist es, festzustellen, ob sich der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung erhärtet oder ausgeschlossen werden kann. Im Zuge der Detailuntersuchung wird der Umfang der Verunreinigung konkretisiert. Dabei soll abschließend festgestellt werden, ob eine Gefährdung für Menschen, Boden, Pflanze oder Wasser besteht.