Bei allgemeinen Fragen zum LBEG wenden Sie sich bitte an: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Stilleweg 2 30655 Hannover Telefon: +49 (0)511-643-0 Telefax: +49 (0)511-643-2304 www.lbeg.niedersachsen.de
Dürfen die LBEG-Mitarbeiter Privatgrundstücke betreten?
Die Mitarbeiter des LBEG dürfen in ihrer Funktion als Vertreter des zuständigen Staatlichen Geologischen Dienstes von Niedersachsen zur Durchführung von geologischen und bodenkundlichen Geländearbeiten in der Regel auch Privatgrundstücke betreten.